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Willkommen beim Kreisjugendring Esslingen
Wer im Bereich Jugendarbeit Unterstützung braucht, ist bei uns an
der richtigen Stelle. Die Aufgabengebiete des Kreisjugendrings erstrecken
sich in vielerlei Bereiche:
Unterstützung,
Beratung und Betreuung der
Jugendhäuser im Landkreis Esslingen
Vermietung von
Freizeitheimen
Verleih von Fahrzeugen,
Zelten, Medientechnik, Spiel- und Sportgeräten
Fortbildungen
für MitarbeiterInnen der Jugendhäuser
und Mitgliedereinrichtungen
Seminare zur
Weiterbildung
Durchführung
und Unterstützung von Veranstaltungen
Durchführung
und Vermittlung von Freizeiten
Pflegen internationaler
Kontakte
Der Kreisjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugend- verbände
im Landkreis Esslingen. Im Kreisjugendring sind Verbände und Organisationen
vereinigt, die Jugendarbeit betreiben. Zusätzlich ist der KJR Träger
der Jugendhäuser im Landkreis.
Seit 2002 kann über den Kreisjugendring auch ein Freiwilliges
Soziales Jahr (FSJ) absolviert werden.
Info- und Kontaktbörse "Romeo und Julia" unter
www.romeoundjulia.info
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Jugendliche sollen sicher surfen
Die Broschüre soll Pädagoginnen und Pädagogen als
Leitfaden für den rechtlichen und pädagogischen Umgang
mit dem Internet dienen. Sie enthält außerdem konkrete
Empfehlungen für das Verhalten in schwierigen Situationen,
sowie praktische Tipps.
Die Arbeitshilfe umfasst 70 Seiten und kann gegen eine Gebühr
von 2,50 € plus Porto beim Kreisjugendring bestellt werden:
Kreisjugendring Esslingen e.V., Bahnhofstraße 19,
73240 Wendlingen, Tel.: 07024/4660-0 oder mail:
sekretariat@kjr-esslingen.de
Nach sechs sehr guten bis guten Teilnahmen sind wir mit Schwung
und Optimismus erneut dabei.
Wie auch in den vergangenen Jahren wird der Erlös
wieder sozialen Projekten im Landkreis zugute gekommen. Ausführliche
Infos und Bilder hier
Der -
was er ist und warum es sich lohnen kann, z.B. bei Bewerbungen,
einen zu haben und damit Engagement und Erfahrungen, z.B. Praktika
oder Mitarbeit im Verein oder einer Schülerinitiative oder
vergleichbare Tätigkeiten belegen zu können -
weitere
Infos
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