Kindeswohl

Unterstützung beim Schutz von Kindern und Jugendlichen

Der Kreisjugendring Esslingen e.V. (KJR) schenkt dem Thema der Kindeswohlgefährdung im pädagogischen Alltag große Beachtung. Eine Vereinbarung zwischen dem Kreisjugendamt Esslingen und dem KJR hat das Ziel, die Kooperation bei der gemeinsamen Wahrnehmung des Schutzauftrages der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII zu gewährleisten und zu verbessern.

Ansprechpartnerin beim Kreisjugendring Esslingen

Darüber hinaus befasst sich eine geschulte und qualifizierte Fachkraft beim KJR als Beauftragte mit dem Thema Kindeswohl. Als „insoweit erfahrene Fachkraft“ gilt die Beauftrage für Kindeswohl beim KJR nicht nur für Kolleginnen und Kollegen innerhalb des KJR als Ansprechpartnerin. Sie kann – wie zwischen dem Kreisjugendamt Esslingen und dem KJR vereinbart – trägerübergreifend von Fachkräften der offenen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit im gesamten Landkreis Esslingen als Beraterin hinzu gezogen werden. Liegen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vor, unterstützt die erfahrene Fachkraft den Träger bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos.

Das Thema Kindeswohl ist auch fester Bestandteil der Kooperationsvereinbarungen des KJR mit den Kommunen und den Schulen als Grundlage für die Arbeit des KJR in seinen vielfältigen Aufgabenfeldern. Die möglichst konkrete Definition der Schritte, welche im Verdachtsfall eingeleitet werden müssen und die eindeutige Definition eines „Fallverantwortlichen“ dienen einer raschen und wirksamen Vorgehensweise im Verdachtsfall. Sämtliche Mitarbeitende des KJR sind im Umgang mit Kindeswohlgefährdung geschult, damit sie Gefährdungssituationen rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren können.

Kindeswohlgefährdung ist bei der verbandlichen Jugendarbeit ein Thema. Der KJR unterstützt und berät seine Mitgliedsverbände bei der Erstellung und Einführung eines entsprechenden Schutzkonzeptes sowie bei der Anwendung von Gefährdungseinschätzungen. Im Verdachtsfall kann auch die „insoweit erfahrene Fachkraft“ des KJR von Verbandsseite zur Beratung hinzu gezogen werden.